Administrativer Abschluss der EEG-Umlage

Was muss bei der finalen Abrechnung der EEG-Umlage beachtet werden?

Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf „0“ gesetzt und zum 1.1.2023 abgeschafft. Die zukünftigen Regelungen werden im neuen Energie-Finanzierungs-Gesetz (EnFG) geregelt.

Aber was ist bei der Meldung für das Rumpfjahr 2022 zu beachten? Welche Regelungen gelten für Betreiber von KWK-Anlagen? Welche Sonderregelungen gelten für KWK-Anlagen im Leistungsbereich 1-10 MW und den Claw-Back-Mechanismus? Was haben Unternehmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BeSAr) zu beachten?

Erfahren Sie, was bei der finalen Abrechnung zum 28. Februar 2023 bzw. 31. Mai 2023 zu beachten ist.

Vermeiden Sie Fehler bei der finalen EEG-Umlage-Meldung im Frühjahr 2023.

Um Sie auf Fallstricke hinzuweisen und alle notwendigen Inhalte zu vermitteln, haben wir eine Kurzseminar-Reihe entwickelt, welches letzte Woche erfolgreich gestartet ist. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den ersten Termin mit 9,1 von 10 Punkten bewertet.

Der Referent Dr. Christoph Richter (Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) wird noch einmal die Kernelemente der EEG-Umlage-Regelung ansprechen und anschließend strukturiert die notwendigen Schritte beim administrativen Abschluss der EEG-Umlage erläutern, damit auch zum Abschluss der EEG-Umlage keine Probleme oder Pönalen drohen.

Der zweite und gleichzeitig auch letzte Live-Termin dieser Veranstaltungsreihe findet am 08. Februar 2023 statt.

Zurück zur Übersicht