Neues KWK-Gesetz 2020 geplant

Im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sind im Artikel 7 „Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ viele maßgebliche Anpassungen und Erweiterungen des KWK-Gesetzes enthalten.

Hervorzuheben sind vor allem folgende Änderungen bei der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes, Einschränkungen der jährlichen Förderung, Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage, Neuregelungen des Kumulierungsverbots, Neufassung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten und Änderungen bei  derFörderung von Wärme- und Kältenetzen. Außerdem werden neue Boni eingeführt – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW.

Der nun vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll bereits in der 47. Kalenderwoche (18.-22.11.2019) im Kabinett beschlossen und zum 1.1.2020 in Kraft treten.

Das BHKW-Infozentrum hat am 15. November 2019 einen ersten ausführlicheren Beitrag mit dem Titel „KWKG-Novelle – Referentenentwurf liegt vor“ veröffentlicht.

Die neuen Regelungen werden in den Veranstaltungsreihen „Rechtliche Rahmenbedingungen für KWK-Anlagenbetreiber„, „Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen“ sowie dem eintägigen Intensivseminar „KWKG 2019/2020“ behandelt.

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