Referenten
Online-Seminar - Technische Voraussetzungen
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Als Planer sowie Betreiber von BHKW-Anlagen hat man neben dem Bau- und Genehmigungsrecht meist die finanziell wichtigen Gesetze wie EEG, KWK-Gesetz und Energie-/Stromsteuer im Fokus. Überrascht werden viele BHKW-Planer in der alltäglichen Praxis durch Anfragen von Bauträgern und ordnungsrechtlichen Bestimmungen, die aus dem Themenbereich des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) sowie der Energieeinsparverordnung (EnEV) stammen. Die EnEV und das EEWärmeG wurden Mitte 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Das Gebäudeenergiegesetz beeinflusst aufgrund seiner ordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich die Auslegungsgröße einer BHKW-Anlage sowie die Ausstattung zukünftiger Heizzentralen. Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass Planungen der Heizzentrale aufgrund der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes verändert werden mussten. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes wirtschaftlich zu erfüllen. Zukünftig werden die Verwendung fossiler Brennstoffe durch das Gebäudeenergiegesetz 2.0 aber stärker eingeschränkt.
Im Seminarverlauf werden die Struktur und die Methodik des GEG bei Errichtung, Modernisierung und Betrieb vermittelt. Die einzelnen Regelungen sowie die Rechenverfahren werden anhand praktischer Beispiele erläutert. Zudem werden explizit die Auswirkungen des GEG auf die Realisierung von Blockheizkraftwerken und die zukünftige Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes ab dem Jahre 2023 dargestellt. Dabei werden zur Verdeutllichung auch die Veränderungen zur bisherigen EnEV bzw. dem EEWärmeG herausgehoben.
Über die positiven Auswirkungen eines BHKW-Einsatzes auf das Ausstellen eines Energieausweises wird in einem weiteren Beitrag berichtet. Im Rahmen des Intensivseminars werden u. a. folgende Fragestellungen beantwortet:
Als Referenten konnte hierfür wieder Herrn Brieden-Segler von der e&u energiebüro GmbH in Bielefeld gewonnen werden.
Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.
In einem Online-Vortrag über 35 Minuten werden im Vorfeld des Seminars die Themenfelder
behandelt.
Die Vorseminare stehen ca. 5 Tage vor dem Seminar zu frei wählbaren Terminen zum Abruf zur Verfügung. Hierfür erhalten die Teilnehmer*innen einen Teilnahmelink für eine GoToWebinar-Veranstaltung.
Die im Vorseminar besprochenen Themenfelder tragen zum Verständnis der Inhalte der Veranstaltung wesentlich bei. Daher raten wir zur Teilnahme an dem vorgeschalteten Online-Vortrag.
Hintergründe zum neuen GEG
Von der EnEV zum GEG – Teil 1
Von der EnEV zum GEG – Teil 2
Energieausweise
Einbindung von erneuerbaren Energien (Strom) und BHKW
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Gebäuden
Einsatz erneuerbarer Wärme: Vom EEWärmeG zum GEG
Ausblick 2030 – 2050
Das Seminar richtet sich an Architekten, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-/KWK-Betreiber, BHKW-Anbieter, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Energieagenturen, wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-Interessierte mit Vorkenntnissen.