Intensivseminar
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Chancen und Möglichkeiten des neuen GEG für KWK-Anlagen
Inhalt:
Als Planer sowie Betreiber von BHKW-Anlagen hat man neben dem Bau- und Genehmigungsrecht meist die finanziell wichtigen Gesetze wie EEG, KWK-Gesetz und Energie-/Stromsteuer im Fokus. Überrascht werden viele BHKW-Planer in der alltäglichen Praxis durch Anfragen von Bauträgern und ordnungsrechtlichen Bestimmungen, die aus dem Themenbereich des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) sowie der Energieeinsparverordnung (EnEV) stammen. Die EnEV und das EEWärmeG werden nun durch das neue am 19.6.2020 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Diese Gesetze beeinflussen aber aufgrund Ihrer ordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich die Auslegungsgröße einer BHKW-Anlage. Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass BHKW-Planungen aufgrund der Bestimmungen des EEWärmeG und der EnEV verändert werden mussten. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG – bzw. ab jetzt des GEG – wirtschaftlich zu erfüllen.
Im Seminarverlauf werden die Struktur und die Methodik des GEG bei Errichtung, Modernisierung und Betrieb sowie die Verknüpfungen zum EEWärmeG vermittelt. Die einzelnen Regelungen sowie die Rechenverfahren werden anhand praktischer Beispiele erläutert. Zudem werden explizit die Auswirkungen des GEG auf die Realisierung von Blockheizkraftwerken dargestellt. Dabei werden die Veränderungen zur bisherigen EnEV bzw. dem EEWärmeG dargestellt.
Über die positiven Auswirkungen eines BHKW-Einsatzes auf das Ausstellen eines Energieausweises wird in einem weiteren Beitrag berichtet. Im Rahmen des Intensivseminars werden u. folgende Fragestellungen beantwortet:
- Welche Auswirkungen hat eine primärenergetische Bewertung hinsichtlich der Auslegung von Wärme- und Kälteversorgungskonzepten?
- Worin unterscheiden sich die Vorgaben von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden?
- Mit welchen Maßnahmen können die GEG-Anforderungen erfüllt werden?
- Was ist bei der Modernisierung der Anlagentechnik zu beachten?
- Welche Chancen enthält das GEG für einen KWK-Einsatz?
- Wie wird der Primärenergiefaktur u. a. bei einem KWK-Einsatz berechnet?
Als Referenten konnte hierfür wieder Herrn Brieden-Segler von der e&u energiebüro GmbH in Bielefeld gewonnen werden.
Lernziele:
Hintergründe zum neuen GEG
- Das Klimaschutzgesetz des Bundes
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- EU-Rahmenbedingungen und EU-Richtlinien
Von der EnEV zum GEG – Teil 1
- Grundsätze des Rechenverfahrens
- Bezüge auf Normen (insbesondere DIN V 18599)
- Anforderungswerte – was hat sich geändert
Von der EnEV zum GEG – Teil 2
- Umgang mit Gebäudeerweiterungen oder -ausbauten
- Anforderungen bei Bestandssanierung
- Beratungspflichten
Energieausweise
- Neue Inhalte
- Zeitpunkt der Erstellung
- Veröffentlichungspflichten
- Überwachung und Kontrolle
- Ordnungswidrigkeiten
Einbindung von erneuerbaren Energien (Strom) und BHKW
- Verrechnung von Stromgutschriften
- Optimierung der Auslegung
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Gebäuden
Einsatz erneuerbarer Wärme: Vom EEWärmeG zum GEG
Ausblick 2030 – 2050
Zielgruppen:
Das Seminar richtet sich an Architekten, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-/KWK-Betreiber, BHKW-Anbieter, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Energieagenturen, wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-Interessierte mit Vorkenntnissen.
Teilnahmevoraussetzung / Lernniveau:
Vorkenntnisse
Abschlussqualifikation:
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 6 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 6 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand), 6 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet.
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