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Online-Seminar
Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages einschließlich HOAI-Abrechnungssystem
Vertragsanbahnung – Vertragsinhalte – richtige und vollständige Abrechnung
Inhalt:
Im Jahre 2021 kommen erhebliche Veränderungen auf Planer, Architekten und Ingenieure zu. Nachdem die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019 gegen europäisches Recht verstoßen, musste eine Neuregelung der HOAI geschaffen werden. Die Reform der HOAI hat im November 2020 den Deutschen Bundestag und Bundesrat passiert. Am 1.1.2021 tritt die HOAI 2021 in Kraft.
Die jüngsten Novellierungen der HOAI beinhalten einerseits viele Änderungen und haben andererseits für die Praxis viele Fragen offengelassen. Hierzu gehören auch Fragestellungen, wie mit Altverträgen und laufenden Planerverträgen umgegangen werden muss.
Ziel des eintägigen Online-Seminars ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer praxisnah mit der neuen HOAI vertraut zu machen. Viele Aspekte der neuen HOAI bauen auf den Leistungsbildern der bisherigen HOAI auf. Jedoch bedarf es neuer praktikabler Lösungswege für Honorarprobleme, die im Rahmen des Online-Seminars erarbeitet werden.
Lernziele:
Welche Besonderheiten sind bei der Anbahnung des Planervertrags zu beachten?
Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
Wer trägt die Beweislast für eine Auftragserteilung?
Was ist, wenn Planerleistungen ohne Auftragserteilung verwertet werden?
Welche Möglichkeiten bieten sich, um die kostenfreie Akquisition zu verkürzen?
Was versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?
Wann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und welche Folgen hat deren Unterlassung?
Welche Inhalte des Planervertrags sind wichtig?
Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen des werkvertraglichen Leistungserfolges?
Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
Worauf ist bei Kostenangaben zu achten? Ist eine Baukostenvereinbarung zulässig?
Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
Welche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?
Wie wird das Planerhonorar wirksam vereinbart?
Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen?
Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (EuGH vom 4.7.2019)?
Können Pauschal- und Zeithonorare vereinbart werden?
Ist auch eine bedingte Beauftragung möglich?
Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge (Grundzüge)
Wann muss eine Ausschreibung nach vergaberechtlichen Grundsätzen erfolgen?
Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?
Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit der Honorarrechnung?
Wann wird die Honorarforderung fällig?
Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?
Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?
Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
Was ist, wenn der Bauherr die anrechenbaren Kosten vorgibt?
Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?
Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?
Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?
Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch den Wegfall des verbindlichen Preisrechts infolge der EuGH-Entscheidung vom 4.7.2019?
Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?
Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
Wie wirkt sich die EuGH-Entscheidung vom 4.7.2019 auf die Vergütung von planerischen Nachtragsleistungen aus?
Zielgruppen:
Die Weiterbildungsveranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Bau- und Projektleiter sowie Fachplaner aus Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros, Auftraggeber von Planungsleistungen (Bauherren, Nutzer und Eigentümer), Projektsteuerer, Rechnungsprüfungsämter, technische und kaufmännische Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern und alle Personen, die HOAI Basiswissen erlernen möchten oder verfestigen und erweitern müssen.
Abschlussqualifikation:
Teilnahmebescheinigung
Weitere interessante Veranstaltungen für Sie:

von der LV-Erstellung bis zur Rechnungsprüfung

Grundlagen, Planung und Rahmenbedingungen

Planung, Auslegung, Wirtschaftlichkeit und Rahmenbedingungen