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Intensivseminar
Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse - Was ist zu beachten?
Inhalt:
Die schnelle finanzielle Entlastung für Gas- und Wärmekunden führt derzeit zu vielen neuen Gesetze, die unverzüglich umzusetzen sind. Diese teilweise unausgereiften und komplexen Regelungen betreffen alle Energieversorgungsunternehmen (Strom und Gas) sowie alle Wärmelieferanten (u. a. Contractoren).
Die Regelungen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), welche auch als Dezemberhilfe bezeichnet werden, sind bereits am 19. November 2022 in Kraft getreten und umfassen die staatliche Übernahme von Wärme- und Gaslieferkosten für den Dezember 2022.
Die Erstattung an die Letztverbraucher ist seitens der Erdgas- bzw. Wärmelieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Form einer Aussetzung der Abschlagszahlungen für den Dezember oder einer Überweisung der Voraus- oder Abschlagszahlung zu erbringen. Diese muss fristgerecht, in richtiger Höhe und gemäß den gesetzlichen Regularien erfolgen. Ansonsten droht dem Energieversorger ein Verlust der Erstattungsmöglichkeit.
Zum 01. Januar 2023 soll die sogenannte Wärme- und Strompreisbremse in Kraft treten. Das so genannte Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sieht dabei u. a. vor, dass der Wärmepreis für das Jahr 2023 für die Wärmekunden zu 80% bzw. 70% gedeckelt werden soll. Lediglich die restlichen Anteile sind zum vertraglich vereinbarten Wärmepreis weiter vom Wärmekunden zu zahlen. Auch hier muss der Lieferant in finanzielle Vorleistung gehen und erhält einen Erstattungsanspruch gegen den Staat – sofern er die im Gesetz genannten und vorgesehenen Regularien einhält.
Durch das so genannte Strompreisbremsegesetz (StromPBG) soll im Jahre 2023 eine Deckelung des Strompreises erfolgen. Außerdem sollen die so genannten kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse derjenigen Stromerzeuger, deren Strom über das Netz geliefert wird, „abgeschöpft“ werden. Dies betrifft auch Betreiber dezentraler Stromerzeugungs-Anlagen.
Die oben genannten Gesetze haben erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität, die Verwaltung und die Abrechnung von Strom, Gas und Wärme.
Die Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben ist erforderlich, um finanzielle Schäden z. B. durch den Wegfall eines Erstattungsanspruchs zu vermeiden. Hinzu kommt die Problematik des extrem kurzen Umsetzungs-Zeitrahmens.
Informieren Sie sich jetzt über die wichtigsten Regelungen im Rahmen unseres Seminars.
Lernziele:
Fragestellungen, die im Rahmen des Kurzseminars behandelt werden:
- Welche Regelungen enthält das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – also die Dezemberhilfe?
- Was müssen Wärmelieferanten und Gasversorger im Rahmen der Dezemberhilfe auf jeden Fall bis zum 31.12.2022 erledigen?
- Was passiert, wenn die Vorgaben der Dezemberhilfe nicht erfüllt wurden?
- Für wen gilt die Wärme-, Erdgas- und Strompreisbremse, die ab dem 01.01.2023 in Kraft treten soll?
- Was ist im Rahmen dieser Neuregelung für Wärme-, Gas- und Stromlieferung im Jahre 2023 zu beachten?
- Existieren Ausnahmefälle bei den gesetzlichen Regelungen für 2023?
- Wie berechnet sich die Wärmepreisbremse?
- Welche Informationspflichten existieren und welche Termine müssen eingehalten werden?
- Welche Pflichten müssen Wärmelieferanten, Strom- und Gasversorger genau erfüllen, um die gesetzlichen Neuregelungen im Jahre 2023 umzusetzen?
- Wie und wann bekommt man die finanziellen Einbußen vom Staat wieder?
- Welche Betreiber von Stromerzeugungsanlagen müssen mit einer Abschöpfung der sogenannten „Zufallsgewinne“ rechnen?
- Welche Regelungen gelten für Mieterstrom-Projekte?
Zielgruppen:
Das Seminar richtet sich an Architekten, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-/KWK-Betreiber, BHKW-Anbieter, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Energieagenturen, wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-Interessierte mit Vorkenntnissen.
Teilnahmevoraussetzung / Lernniveau:
Vorkenntnisse