Veranstaltungsort

Neuendorfer Straße 25
13585 Berlin
E-Mail: info@centrovital-berlin.de
Webseite: www.centrovital-berlin.de
Ausstattung: WLAN, Wellness, Fitness, Parkhaus/Parkplätze (k. A.)
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Hotel-Informationen
Als Planer sowie Betreiber von BHKW-Anlagen hat man neben dem Bau- und Genehmigungsrecht meist die finanziell wichtigen Gesetze wie EEG, KWK-Gesetz und Energie-/Stromsteuer im Fokus. Überrascht werden viele BHKW-Planer in der alltäglichen Praxis durch Anfragen von Bauträgern und ordnungsrechtlichen Bestimmungen, die aus dem Themenbereich des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) sowie der Energieeinsparverordnung (EnEV) stammen. Die EnEV und das EEWärmeG werden nun durch das neue am 19.6.2020 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Diese Gesetze beeinflussen aber aufgrund Ihrer ordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich die Auslegungsgröße einer BHKW-Anlage. Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass BHKW-Planungen aufgrund der Bestimmungen des EEWärmeG und der EnEV verändert werden mussten. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG – bzw. ab jetzt des GEG – wirtschaftlich zu erfüllen.
Im Seminarverlauf werden die Struktur und die Methodik des GEG bei Errichtung, Modernisierung und Betrieb sowie die Verknüpfungen zum EEWärmeG vermittelt. Die einzelnen Regelungen sowie die Rechenverfahren werden anhand praktischer Beispiele erläutert. Zudem werden explizit die Auswirkungen des GEG auf die Realisierung von Blockheizkraftwerken dargestellt. Dabei werden die Veränderungen zur bisherigen EnEV bzw. dem EEWärmeG dargestellt.
Über die positiven Auswirkungen eines BHKW-Einsatzes auf das Ausstellen eines Energieausweises wird in einem weiteren Beitrag berichtet. Im Rahmen des Intensivseminars werden u. folgende Fragestellungen beantwortet:
Als Referenten konnte hierfür wieder Herrn Brieden-Segler von der e&u energiebüro GmbH in Bielefeld gewonnen werden.
Hintergründe zum neuen GEG
Von der EnEV zum GEG – Teil 1
Von der EnEV zum GEG – Teil 2
Energieausweise
Einbindung von erneuerbaren Energien (Strom) und BHKW
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Gebäuden
Einsatz erneuerbarer Wärme: Vom EEWärmeG zum GEG
Ausblick 2030 – 2050
Das Seminar richtet sich an Architekten, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-/KWK-Betreiber, BHKW-Anbieter, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Energieagenturen, wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-Interessierte mit Vorkenntnissen.