Intensivseminar
Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen
Stromeigenversorgung und Stromverkauf von PV- und BHKW-Anlagen richtig messen
Inhalt:
Das Seminar „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“ gibt neben den messtechnischen Grundlagen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen einen Überblick über die derzeitigen Einspeisemodelle bei Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vergütet werden.
Hierzu zählen insbesondere PV-Anlagen und BHKW-Anlagen.
Insbesondere Mieterstromkonzepte werfen zahlreiche Fragestellungen auf.
In Abhängigkeit von den verschiedenen Auswahlparametern werden die unterschiedlichen Einspeisevarianten bezüglich des Messaufbaus und der Abrechnungsvorschriften in der Nieder- und Mittelspannung erläutert. Dabei werden insbesondere auch die neuen Bestimmungen und Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes praxisnah erläutert.
Im Rahmen des Seminars werden anhand von zahlreichen Beispielen die Unterschiede zwischen den Vergütungen nach dem EEG und dem neuen KWKG herausgearbeitet. Kombinationen von unterschiedlichen Erzeugungsanlagen runden das Thema ab. Weiterhin wird intensiv auf die Besonderheiten bei der Abrechnung von sogenannten Mieterstrom-Konzepten eingegangen. Das Seminar versetzt die Teilnehmer in die Lage einen korrekten und abrechnungstechnisch sinnvollen Messaufbau zu erarbeiten bzw. zu bewerten.
Wichtige Fragestellungen sind insbesondere:
- Aufbau von Mieterstromkonzepten – Wer ist für welchen Zähler zuständig?
- Kombination von PV und BHKW – Welche Messkonstellationen müssen realisiert werden?
- Messung der Eigenstromverwendung wegen EEG-Umlage – was wird gefordert?
- Saldierung von Messwerten – Was ist bei einer Verwendung von RLM und SLP zu beachten?
- Welche neuen Regelungen gelten nach dem MsBG für Smartmeter?
- Virtuelle Zähler und kaufmännisch-bilanzielle Verrechnung – Welche Regelungen existieren?
Lernziele:
- Grundlagen Messeinrichtungen
- Rechnerische und messtechnische Verbrauchsermittlung
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Mieterstromgesetz
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- “Energiesammelgesetz”
- Mess- und Eichverordnung
- Bezug
- Standardanordnungen
- Untermessungen
- Volleinspeisung
- Überschusseinspeisung
- Selbstverbrauch und Marktintegration
- Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe
- Kombination von EEG- und KWK-Anlagen
- Kaskadenschaltung
- PV-Anlagenkombinationen
- Erzeugungsanlagen in Kombination mit Speichern
- EEG: EEG-Umlage auf Eigenversorgung
- Grundlagen
- “Mitversorgung” von Untermietern (EEG §62b Messung und Schätzung)
- Nachweis der Zeitgleichheit
- Gewillkürte Vorrangregelung
- Regelung der Netzeinspeisung
- Anwendung EEG § 61
- Mieterstrommodell (Eigenversorgung einer Mietergemeinschaft)
- ohne drittversorgte Letztverbraucher
- mit drittversorgten Letztverbrauchern
- mit Eigentümer
- mit Allgmeinstrom
- “Quartierkonzepte”
- mit mehreren Erzeugungsanlagen
- Direktvermarktung
- Verluste
- Fachkundiger Dritter – Messstellenbetreiber
- Kombination Erzeugungsanlage mit steuerbarem Vebraucher nach EnWG § 14a
- Wärmepumpe
- Elektromobil
- Einsatz von Erzeugungsanlagen und Speichern im Regelenergiemarkt
- Einsatz von Netzersatzanlagen
Zielgruppen:
Das Seminar richtet sich an Architekten, Ingenieurbüros, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-/KWK-Betreiber, BHKW-Anbieter, BHKW-Betreiber, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen,Stadtwerke, Energieagenturen, Wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-Interessierte mit Vorkenntnissen. Um auf einzelne Fragestelllungen zielgerichtet eingehen zu können, ist die Anzahl der Teilnehmer beim diesem Seminar auf ca. 15 Personen begrenzt.
Teilnahmevoraussetzung / Lernniveau:
Vorkenntnisse
Abschlussqualifikation:
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizient-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 7 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 7 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand), 7 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet. Eine Teilnahmebescheinigung mit dem Fortbildungscode wird automatisch ausgestellt.
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